Buchscan - Kann ich gebrauchte Bücher online kaufen und direkt an Sie versenden lassen?
Ja, allerdings müssen Sie im Bestellprozess Punkt 4 "Anmerkungen" Titel und Autor des/der Bücher angeben.
Oder Sie geben bei der Bestellung folgende Lieferadresse an:
Eridian
Peter Bak (Ihr Name)
Möllentordamm 10
13597 Berlin
Buchscan - Wo kann ich auswählen, dass das Buch zerstörungsfrei gescannt werden soll?
Einen zerstörungsfreien / einen unversehrten Scan von Büchern bieten wir nicht an!
Buchscan - Sind verschiedene Bestellungen notwendig, wenn unterschiedliche Farboptionen gewünscht sind?
Nein, Sie müssen lediglich innerhalb Ihrer Sendung / Ihres Pakets die Bücher mit der jeweils gewünschten Farboption Kennzeichnen, z.B. mit Klebezetteln.
Buchscan - Ab wann kann ich ungefähr mit dem eingescannten Buch rechnen?
Nach ca. 3-4 Wochen ab Eingang der Sendung.
Buchscan - Wenn ich die Option Wordformat ankreuze erhalte ich das Ergebnis sowohl als PDF als auch in Word, oder enfällt dann die PDF-Option?
Alle Zusatzoptionen (Punkt 3) bekommen Sie zusätzlich, d. h. wenn Sie das Wordformat auswählen erhalten Sie sowohl unser Standardforat PDF-OCR (volldurchsuchbare PDF-Datei) als auch das Wordformat. Dies gilt für ebenfalls für alle weiteren Formatoptionen wie das Epub-Format, das Mp3-Format, das TXT-Format und das OCM-Format. Lediglich bei der Auswahl "Ohne OCR" erhalten Sie den einfachen Scan (eine reine PDF-Bilddatei - die PDF enthält sodann nur die Bilder - keine Zeichenerkennung oder sonstiges).
Buchscan - Wir würden gerne ein Buch einscannen lassen für einen Nachdruck, um eine neue Druckvorlagen zu erhalten. Ist bei gemischten Seiten sowohl die Schrift als auch das Bild scharf genug für einen Nachdruck?
Ja und Nein. Ich empfehle meinen Kunden (Verlagen und Autoren) grundsätzlich das folgende Vorgehen:
Wir scannen das Buch mit 300 DPI ein. Aufgrund der von uns benutzten Software ist die Qualität absolut ausreichend. Die Einstellungen sind allerdings so gewählt, dass wir eine optiomale Zeichenerkennung druchfürhen können. Leichte Abstriche bei den Bildern muss man hinnehmen, da wir eine "Kopie" des Originals anfertigen. Wählen Sie die Option Wordformat als Zusatzoption aus! Nun können Sie in Eigenregie eine Fehlerkorrektur und die Formatierung im Wordformat vornehmen und daraus eine "perfekte" Kopie Ihres Buches zu erstellen. Nun nur noch speichern im PDF-Format und ab in den Druck.
Akzeptiert das Finanzamt die gescannten Dokumente/Rechnungen?
Eridian.de speichert in einem vom Finanzamt akzeptierten Format und Archivsystem. Schnell und einfach haben Sie alles parat für Ihre Steuererklärung. Als Selbständiger oder Unternehmer stehen sie in der Verpflichtung ihre Rechnungen, Quittungen und ähnliche Dokumente bis zu 10 Jahre aufbewahren zu müssen. Eridian.de ermöglicht Ihnen einen neuen Weg der Speicherung, nicht mehr bei Ihnen im Büro in Aktenschränken und Aktenordnern, sondern Online.
Wir möchten Ihnen Aktenberge und lästiges Suchen nach Dokumenten vermeiden helfen, indem wir Ihre Dokumente Online speichern und Ihnen eine optimale Suche ermöglichen mit dem DMS von Eridian.
Siehe hierzu Schreiben Bundesministerium der Finanzen
Dürfen die Dokumente nach dem Scannen vernichtet werden?
Ja!
Sollte Sie trotzdem Zweifel haben setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung, sie werden es Ihnen bestätigen. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch persönlich. Wenn Sie sich für unsere Speichermethode entschieden haben, tritt Eridian für Ihr Recht kostenfrei ein, sollte es in irgendeiner Form zu Beschwerden über die Speichermethode kommen. Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Falle umgehend. Ihr Anliegen ist auch unser Anliegen! Service wird bei uns nicht nur groß geschrieben, sondern auch praktiziert! Eridian.de hält sich an die Vorschriften der GoBS, d.h. alle gescannten Dokumente stimmen bildlich und inhaltlich mit den uns zugesandten Dokumenten überein und werden mit dem Zeitpunkt des Scann-Vorgangs, so wie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Grundsätzlich garantiert Eridian für die Lesbarkeit der Dokumente einen Scann-Vorgang mit mindestens 300 DPI. Somit steht einer Vernichtung im Anschluss an den Scanvorgang nichts entgegen.
Siehe hierzu GoBs oder § 257 HGB, sowie Auszug §147 AO auch zu finden unter www.gesetze-im-internet.de
Welche Dokumente müssen in Papierform aufbewahrt werden?
Mit Ausnahme von Jahresabschlüssen, Eröffnungsbilanzen, notariell beglaubigten Urkunden, sowie amtlichen Urkunden jeder Art (z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen, Genehmigungen), dürfen Dokumente gescannt und in digitaler Form revisionssicher gespeichert werden.
Siehe hierzu GoBs und Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen.
Für welche Dokumente gelten die Kaufmännischen Aufbewahrungspflichten?
Aufbewahrungspflichten nach Steuerrecht 10 Jahre Aufbewahrung gelten z. B. für:
Buchungsbelege.
Dazu zählen: Rechnungen, Bewirtungsbelege, Rechnungskopien von Ausgangsrechnungen, Bescheide über Steuern, Gebühren und Beiträge, Reisekostenabrechnungen, Lieferscheine, Kommissionslisten, Frachtbriefe, Lohn- und Gehaltslisten, Lohnabrechnungen, Preislisten, Werkstattabrechnungen, Vertragsurkunden, Zahlungsanweisungen, Kontrollzettel, Kontoauszüge (papieren oder elektronisch), Saldenlisten und/oder Saldenbestätigungen, Zinsrechnungen, Belastungs- und Gutschriftnoten, Buchungsanweisungen, Aufzeichnungen über Bestandsverzeichnisse und Prozessakten. Das Fahrtenbuch ist kein Buchungsbeleg.
Welche Folgen hat eine Pflichtverletzung der Aufbewahrungspflicht?
Sind aufbewahrungspflichtige Unterlagen von vornherein nicht aufbewahrt worden oder vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet oder sonstwie abhanden gekommen, können sie im Zivilprozess oder bei Auseinandersetzungen nicht vorgelegt werden. Ihr Beweiswert entfällt.
Werden die Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten und entspricht die Buchführung damit nicht den §§ 140 bis 148 AO, so ist die Finanzbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen. Weiterhin kann bei der Verletzung der Buchführungspflichten je nach Einzelfall aufgrund der Verwirklichung von Steuerstraftatbeständen oder anderen Straftatbeständen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe drohen.
Dies gilt im Grundsatz auch dann, wenn Buchführungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht unverschuldet abhanden gekommen sind. Die Rechtssprechung hat jedoch angenommen, dass ein Steuerpflichtiger, dem Buchführungsunterlagen durch höhere Gewalt (Überschwemmung, Brand, Einbruch u. ä.) abhanden kommen, aus Billigkeitsgründen so zu behandeln ist als ob die Unterlagen noch vorhanden seien.
Wie wird gescannt und wie werden die digitalen Dokumente online archiviert?
Wir scannen Ihre Dokumente im Duplex-Scanverfahren mit einer Auflösung von 300 dpi und speichern diese im Langzeitarchivformat PDF/A. Durchsuchbar Die Dokumentenstruktur / -reihenfolge eines uns zugesandten Aktenordners bleibt unberührt, d. h. der Aktenordner wird online im DMS von Eridian 1:1 abgebildet. Sie behalten Ihre gewohnte Ansicht eines Aktenordner.
Zusätzlich bietet Ihnen das DMS die Möglichkeit, weitere Informationen zu den Dokumenten zu editieren, sodass die Verwaltung noch einfacher für Sie gestaltet wird.
Was bedeutet Revisionssicher?
Der Begriff Revisionssicherheit bezieht sich auf die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme, die in Deutschland den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO), der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und weiteren steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Begriff orientiert sich damit am Verständnis der Revision aus wirtschaftlicher Sicht und betrifft aufbewahrungspflichtige oder aufbewahrungswürdige Informationen und Dokumente.
Quelle: Wikepedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit)
Warum ist das speichern auf Eridian.de sinnvoller als auf Ihrem Rechner im Büro oder zu Hause?
Eridian.de hilft Ihnen zu verhindern, dass Ihre Dokumente verloren gehen. Für den Fall, dass Ihre DVD verloren geht, Ihre Festplatte abstürzt, Ihr PC von einem Virus angegriffen wird, oder sonstige Launen der Natur auftreten. Ihre Daten bleiben für den Zeitraum der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen garantiert revisionssicher und immer abrufbereit. Wir sorgen durch eine Spiegelung unseres Servers und regelmäßige Backups dafür, dass Ihre Information online sicher sind. Wir investieren im hohen Maße in Datenschutz und Systeme, die die Speicherung und Lagerung Ihrer Dokumente zuverlässiger und sicher macht als jeder durchschnittliche Büro- oder Hauscomputer. Mit dem DMS von Eridian.de wissen Sie Ihre Daten gut aufgehoben und kommen Ihren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten in vollem Umfang nach.
Eridian.de ist eine hervorragende Web-Applikation, die Ihnen hilft Ihre Dokumente sicher und schnell zu erfassen, aufzubewahren und in nur wenigen Sekunden wiederzufinden, damit Sie wieder den eigentlichen Dingen des Alltags nachgehen können.
Welche Informationen werden von Eridian.de gespeichert?
Eridian.de speichert lediglich die für Ihren Account notwendige Daten, wie Name, Adresse, E-Mail, und ähnliches, und selbstverständlich zuverlässig Ihre Dokumente. Diese Daten werden mit Löschung des Accounts auch vollständig aus der Datenbank von Eridian.de entfernt. Wir garantieren Ihnen keinerlei weitere Auswertung, Weitergabe oder Datenspeicherung. Immer nach dem Kredo: " Was Du nicht willst das man Dir tut, das füg auch keinem anderen zu.
Holt Eridian meine Akten auch direkt vor Ort ab?
Wir sind immer bemüht unseren Kundenwünschen so weit es geht nachzukommen. Bei größeren Projekten versteht es sich von selbst, dass wir Ihre Dokumente auch direkt vor Ort abholen. Wenige oder einzelne Aktenordner können wir momentan nur gegen Aufpreis in Berlin abholen. Kontaktieren Sie uns bitte diesbezüglich über das Kontaktformular oder telefonisch unter 030/33939900.
Welche DVD-Rohlinge werden zur Archivierung von Eridian.de benutzt?
DVD-Rohlinge für die Langzeitarchivierung: DVD-R Archival Grade von Verbatim
Bei der professionellen Archivierung von sensiblen Daten und der privaten Archivierung von wichtigen Erinnerungen, werden spezielle Anforderungen an die Langzeitarchivierung von DVDs gestellt. Die neu entwickelte DVD-R Archival Grade von Verbatim erfüllt diese Anforderungen. Eine Doppelreflexionschicht aus Gold und Silber verbunden mit einer Hartlack-Versiegelung bietet einen maximalen Datenschutz und eine außergewöhnliche lange Lebensdauer. Dazu wird eine bedruckbare Oberfläche und eine hohe Brennerkompatibilität geboten. Damit setzt Verbatim neue Maßstäbe im Bereich der DVD Archivierung.
- 4,7 GB Kapazität
- Höchster Grad der Aufnahmestabilität
- Exzellente Archivierungslebenszeit
- Für Video- (CLV) und Datenanwendungen (CAV)
Akzeptiert der Einzelhandel eine gescannte Quittung für den Gewährleistungsanspruch?
In Deutschland gilt ein Recht auf 2 Jahre Gewährleistung nach Kauf. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen aus einem Kaufvertrag.
Der Nachweis für einen geschlossenen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer kann in aller Regel durch die Rechnung nachgewiesen werden. Aber auch eine Kopie der Rechnung, ein EC-Kartenbeleg, ein Visakartenbeleg oder auch ein Leumundszeuge reichen dafür aus. Irgendein Nachweis muss jedoch erbracht werden damit die Erfüllung der Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann. Die Erfüllung der Gewährleistung muss immer der Verkäufer leisten.
Kopie ausreichend zum Nachweis des Gewährleistungsanspruches